1S-LSD Verbot: Bundesrat entscheidet am 26. September

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Update: LSD-Verbot beschlossen
Am 26. September hat der Bundesrat dem geplanten LSD-Verbot kommentarlos zugestimmt. Damit ist klar: Das Verbot kommt. Wann genau es in Kraft tritt, ist allerdings noch offen – es kann nun jederzeit so weit sein.
Wie geht es jetzt weiter?
Die finale Fassung des Gesetzes steht noch aus. Aufgrund der bestehenden Dringlichkeit könnte das LSD-Verbot jedoch bereits in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden. Für Konsumenten bedeutet das, dass LSD-Produkte sehr kurzfristig vom Markt verschwinden können.
Was solltest du beachten?
Wer aktuell noch Produkte mit LSD besitzt, muss sich in der Regel keine Sorgen um eine strafrechtliche Verfolgung machen – der Besitz wird in solchen Fällen meist nicht rückwirkend sanktioniert. Händler hingegen werden die Substanzen nach Inkrafttreten nicht mehr anbieten dürfen. Wer sich informieren möchte oder Alternativen sucht, sollte die Entwicklung eng verfolgen.
Am 26. September 2025 steht die Entscheidung über ein mögliches 1S-LSD Verbot im Bundesrat an. Sollte es beschlossen werden, wäre auch diese bisher legale Variante nicht länger im Umlauf.
Warum 1S-LSD auf der Agenda steht
1S-LSD wurde in den letzten Jahren bekannt, weil es im Gegensatz zu vielen anderen LSD-Derivaten noch nicht im NpSG aufgeführt war. Am 13. Mai 2025 hat der Sachverständigenausschuss beim BfArM die Substanz besprochen. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf vor – ein Hinweis darauf, dass das Verbot konkret vorbereitet wird.
Folgen eines 1S-LSD Verbots
Wenn der Bundesrat zustimmt, dürfen Händler 1S-LSD-Produkte nicht mehr verkaufen. Viele Shops reagieren bereits jetzt, indem sie Restbestände abverkaufen. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das: weniger legale Optionen, während der Besitz von bereits gekauften Produkten in der Regel nicht strafbar ist.
1S-LSD im Vergleich zu anderen Derivaten
In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland bereits mehrere LSD-Abwandlungen verboten, darunter 1V-LSD, 1D-LSD und 1T-LSD. 1S-LSD war bislang eine legale Alternative. Mit dem 1S-LSD Verbot würde auch diese Variante vom Markt genommen.
Nächste Schritte
Die Entscheidung fällt am 26. September. Sollte das 1S-LSD Verbot beschlossen werden, tritt es üblicherweise wenige Wochen später in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wäre der Handel untersagt, während privater Besitz nach jetzigem Stand nicht verfolgt wird.